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Ertragswertverfahren 2018-03-29T14:41:34+00:00

Ertragswertverfahren

Die Unternehmensbewertung ist der wichtigste Schritt vor dem Start in Verhandlungen mit potenziellen Käufern. Über die Jahre haben sich verschiedene Bewertungsverfahren für Firmen etabliert, neben dem Discounted Cash Flow (DCF) Verfahren hat das Ertragswertverfahren in der Praxis die größte Bedeutung. Bei diesem Verfahren steht das vorhandene Unternehmensvermögen im Hintergrund, der Fokus wird auf die Ertragsaussichten bzw. die Gewinnausschüttung in den Folgejahren gelegt. Um eine fundierte Prognose abgeben zu können, sind detaillierte Überlegungen zum jeweiligen Unternehmen mit seinen Besonderheiten vorzunehmen. Die Unterstützung durch einen professionellen Berater für Unternehmensbewertung ist hierbei die wichtigste Grundlage.

Die Grundzüge des Ertragswertverfahrens im Überblick

Beim Ertragswertverfahren werden Überlegungen angestellt, wie die Zukunftsaussichten eines Unternehmens sind. Diese berücksichtigen das Interesse potenzieller Investoren, den Betrieb nach der Übernahme möglichst erfolgreich weiterzuführen. Anhand der Gewinne, die in den vergangenen Jahren an das Unternehmen ausgeschüttet wurden, wird eine Prognose für die folgenden Jahre gewagt.

Für die Anwendung als Gesamtbewertungsverfahren spielen die Jahresabschlüsse der letzten drei oder fünf Jahre eine wichtige Rolle. Diese können als Durchschnittswert oder mit einer spezifischen Gewichtung einzelner Jahrgänge als Maßstab angelegt werden. Dennoch ist das Ertragswertverfahren nicht auf diesen Faktor zu beschränken. In die Zukunftsprognose fließen weitere Aspekte ein, beispielsweise:

  • aktuell und zukünftige Marktlage
  • Standort des Unternehmens
  • vorliegende Personalstruktur
  • Innovationsfähigkeit der Branche

Für die Erstellung einer zukünftigen Gewinn- und Verlustrechnung werden stets individuelle Faktoren berücksichtigt. Dies macht das Verfahren komplex und aussagekräftig zugleich. Als gängige Messgrößen für den Ertrag der einzelnen Jahre wird auf Messgrößen wie den EBIT, EBT oder NOPAT vertraut, die auch für das vereinfachte Ertragswertverfahren herangezogen wird. Bei diesem wird der ermittelte Wert mit Branchenfaktoren multipliziert, um den Gesamtwert des Unternehmens hochzurechnen.

Die beiden wesentlichen Phasen des Verfahrens

Grob unterteilt sich das Ertragswertverfahren in zwei Phasen. Als Grundlage für das Phasenmodell wird auf die Gewinne und Verluste der letzten Jahre zurückgeblickt. Ob hierbei der Standard von drei Jahren angewendet oder eine fundierte Basis bis zu fünf Jahren genutzt wird, hängt von den betrieblichen Entwicklungen des jeweiligen Zeitraums ab. Zu den Phasen gehören:

1. Phase: Detailplanung

Für die individuell angelegte Jahreszahl zwischen drei und fünf Jahren wird eine Detailplanung vorgenommen. Im Regelfall liegt für jedes dieser Geschäftsjahre ein unterschiedlicher Ertragsüberschuss vor. Sofern sich dieser ungefähr in der gleichen Dimension bewegt, kann ein beliebiger Jahreswert als Basis genommen werden. Ansonsten ist für die Detailplanung der reguläre bzw. gewichtete Durchschnitt der Ertragszahlen die Basis für Phase 2.

2. Phase: Fortschreibung der Detailplanung des letzten Jahres

Auf Basis der Detailplanung werden die Ertragsaussichten mit einer angenommenen unendlichen Lebensdauer fortgeführt. Hierbei wird entweder von konstant bleibenden Ertragsüberschüssen ausgegangen, als Alternative wird eine konstante Wachstumsrate auf Basis der Unternehmensentwicklung der letzten Jahre zugrunde gelegt.

Wichtig ist die Berechnungsgrundlage in beiden Phasen zu bereinigen und mit einer aussagekräftigen Basis zu arbeiten. So sind außerordentliche Aufwendungen und Erträge aus dem Ertragswertverfahren herauszurechnen, gleiches gilt für andere bilanzpolitische Eingriffe in den zu Grunde liegenden Jahren der Ertragsberechnung.

Die Vorteile des Ertragswertfahrens

Das Ertragswertverfahren ist sehr praxisnah und berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens hervorragend. Es arbeitet mit realen Zahlen und gibt potenziellen Käufern einen Anhaltspunkt, wie die weitere Entwicklung des Betriebs aussehen könnte. Da ein Unternehmen nur in den wenigsten Fällen aufgelöst werden soll, sind dessen Zukunftsaussichten für Investoren entscheidend. Auch wenn Zukunftsprognosen stets risikobehaftet sind, liefert das Ertragswertverfahren eine brauchbare Grundlage. Es war über viele Jahre hinweg das wichtigste Verfahren für die Unternehmensbewertung und ist auch heute noch ein Berechnungsstandard.

Die Nachteile des Ertragswertfahrens

Die Aussagekraft des Verfahrens hängt wesentlich von der Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten ab. Bei jungen Unternehmen ist es kaum anwendbar, da brauchbare Zahlen aus einer Reihe von Jahresabschlüssen fehlen. Je nach Branche und Unternehmen sind zu viele Risikofaktoren zu bedenken, gleiches gilt für die generelle Schwierigkeiten der Marktanalyse in einzelnen Sparten. Die Wertschätzung ist mit einem großen Risiko behaftet, anders als beim Substanzwertverfahren, bei dem das aktuelle Vermögen in die Wertschätzung einfließt.

Aufgrund dieser Nachteile wird das Ertragswertverfahren mittlerweile nicht mehr bevorzugt angewendet. Das bereits angesprochene DCF wird häufiger für die Wertermittlung genutzt, für eine schnelle und grobe Wertermittlung ist das Multiplikationsverfahren ein wertvoller Anhaltspunkt. Letztlich kommt es auf die Art des Unternehmensverkaufs und die individuellen Gegebenheiten an, mit welchen Bewertungsverfahren Sie am besten arbeiten. Diese Einschätzung kann selbst nur schwer getroffen werden, ein M&A Berater wird deshalb mit seiner Berufserfahrung zum richtigen Ansprechpartner.

Das Verfahren einfach online durchführen

Wenn Sie einen groben Überblick über den Firmenwert anstreben, sind vereinfachte Verfahren die richtige Hilfe. Explizit für das Ertragswertverfahren hat sich eine vereinfachte Variante etabliert, die vorrangig zu Zwecken von Erbschaften und Schenkungen herangezogen wird. Hier wird das durchschnittliche Betriebsergebnis der letzten drei Jahre genommen und mit einem Faktor multipliziert, der vom Bundesfinanzministerium als Basiszins vorgegeben wird. Das vereinfachte Verfahren sorgt meistens für höhere Unternehmenswerte, als es bei der Anwendung des regulären Verfahrens einträte.

Auf ähnlicher Basis kann mit dem Multiplikationswertverfahren gearbeitet werden, das EBIT oder EBT als Grundlage nimmt. Diese Werte werden mit einem branchenabhängigen Faktor multipliziert, um Ober- und Untergrenzen für den Gesamtwert eines Vermögens zu schaffen. Die hierbei ermittelten Werte schaffen einen realistischeren Rahmen, mit den Sie in die Verkaufsverhandlungen starten können. Es ist dem vereinfachten Ertragswertverfahren vorzuziehen, da Sie ansonsten die Erstellung alternativer Gutachten seitens potenzieller Investoren fürchten müssen. Mit diesen Gutachten soll belegt werden, dass der zu hoch angesetzte Unternehmenswert nicht vorliegt, wodurch Ihre Verhandlungsposition beim Verkauf geschwächt ist.

Nutzen Sie unsere Beratung für den Unternehmensverkauf

Die Unternehmensbewertung ist ein komplexes Unterfangen, pauschal kann kaum zum idealen Bewertungsverfahren geraten werden. Wenn Sie dennoch mit einem präzisen Wert abhängig von Firmencharakter und Verkaufsanlass arbeiten möchten, nutzen Sie unsere kompetente Beratung. Mit großer Erfahrung stehen Ihnen unsere Experten zur Seite und begleiten Sie nach der Firmenbewertung durch die weiteren Prozesse des angestrebten Verkaufs.

Nehmen Sie Kontakt auf, um mehr über das Ertragswertverfahren und weitere Arten der Firmenbewertung zu erfahren. Mit unserem Netzwerk an Investoren und Partnern sind wir breit aufgestellt, um potenzielle Verkäufer aller Branchen mit den richtigen Interessenten zusammenzuführen. Gerne zeigen wir Ihnen bundesweit in einem persönlichen Erstgespräch auf, wie ein moderner Unternehmensverkauf und die vorherige, realistische Abschätzung Ihres Unternehmenswertes ablaufen.

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