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Unternehmensbewertung nach IFRS 2018-03-30T04:16:02+00:00

Unternehmensbewertung nach IFRS

Der Goodwill ist ein wesentlicher Aspekt bei der Bewertung eines Unternehmens mit Fokus auf den Ertragswert. Über die Jahre ist nicht ersichtlich, ob die Werthaltigkeit einzelner Goodwills unverändert ist oder durch interne oder externe Faktoren gelitten hat. Mit der Bewertung nach IFRS wird die entsprechende Überprüfung vorgenommen, die für alle aktivierten Beträge grundsätzlich einmal im Jahr zu empfehlen ist. Die Durchführung der Bewertung ist für Laien je nach Art der Goodwills kompliziert und legt die Unterstützung durch eine M&A Beratung nahe.

Wann die Werthaltigkeitsprüfung nach IFRS durchzuführen ist?

Ob die regelmäßige Prüfung der aktivierten Goodwills lohnt, hängt von den Entwicklungen Ihres Unternehmens im abgelaufenen Jahr ab. Eine Vielzahl von Situationen legen die Unternehmensbewertung nach IFRS nahe, beispielsweise:

  • besonders intensive Abnutzung einzelner Maschinen, Anlagen oder sonstiger Güter
  • wesentliche technische oder betriebswirtschaftliche Änderungen
  • Niedrigere Marktkapitalisierung als Nettovermögen bei börsendotierten Gesellschaften
  • Beschädigung oder Überalterung von Produktionsgütern
  • sinkende wirtschaftliche Ertragskraft

Diese und weitere Trigger Events sind der Auslöser einer direkten Unternehmensbewertung nach IFRS bzw. legen diese in naher Zukunft nahe. Alle Grundsätze der klassischen Firmenbewertung sind hierbei anzulegen, die Firmen aufgrund früherer Bewertungen bekannt sein könnten. Dies ersetzt nicht die Erfahrung eines M&A Beraters, der mit allen Trigger Events vertraut ist und Ihnen den idealen Zeitpunkt für die Unternehmensbewertung aufzeigt.

Wie läuft die Prüfung nach IFRS ab?

Bei der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird gerne von einer „kleinen“ Unternehmensbewertung gesprochen. Hierbei wird der Buchwert eines aktivierten Goodwills dem Betrag gegenübergestellt, der sich beim Goodwill erzielen lässt. Für den erzielbaren Betrag wird entweder der Veräußerungsgewinn oder der Barwert des zukünftigen Cash-Flows mit einer angemessenen Abzinsung herangezogen.

Sämtliche dieser Kenngrößen sind gerade durch kleine und mittelständische Unternehmen nicht schwierig eigenständig zu bestimmen. Planungsrechnungen und mehr werden mit Hilfe einer nicht ausreichenden Datengrundlage erstellt und machen die Unternehmensbewertung nach IFRS nicht wirklich aussagekräftig. Dies nimmt auf die Bewertung Einfluss, wenn der ermittelte Buchwert höher als der erzielbare Betrag ausfällt.

In diesem Fall ist eine Wertberichtigung notwendig, der mit einer fehlerhaften Basis erhebliche Folgen für zukünftige Firmenbewertungen nimmt. Da Wertzuschreibungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht zulässig sind, sollte jede Abschätzung mit höchster Präzision vorgenommen werden. Diese ist nur gegeben, wenn Sie auf einen unabhängigen und erfahrenen Experten vertrauen, der alle genannten Kenngrößen Ihres Unternehmens korrekt berechnet bzw. möglichst genau abschätzt.

Besonderheiten für den anzuwendenden Zinssatz

Die Cashflows sind für die Unternehmensbewertung nach IFRS eine wichtige Grundlage, in sie fließen allerdings Fremdkapital und Verzinsungen nicht ein. Für die Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes sind deshalb die gewichteten Kapitalkosten (WACC) zu berücksichtigen, die Eigenkapital und Fremdkapital angemessen berücksichtigen. Zu jedem Bewertungsstichtag, der für die Bewertung gemäß IFRS angedacht wird, ist eine eigenständige Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes vorzunehmen. Hierbei ist es üblich, die Berechnung des Zinssatzes im Rahmen einer Nachsteuerbetrachtung vorzunehmen.

Da dies in der Praxis umständlich ist, wird das sogenannte „Grossing Up“ bevorzugt. Hierfür wird der Zinssatz für die Nettodiskontierung als Basis genommen und um eine pauschalisierte Unternehmenssteuer hochgeschleust, wodurch eine entsprechende Vor-Steuer-Größe entsteht. Diese Vorgehensweise ist nur sinnvoll, wenn von einem linearen Besteuerungszusammenhang auszugehen ist. Ist diese pauschale Vorgehensweise nicht möglich, wird Ihnen eine erfahrene M&A Beratung eine andere Methode für die angemessene Zinssatzermittlung nennen.

Praktische Tipps zur Wertigkeitsprüfung

Bedenken Sie, dass der Werthaltigkeitstest in jedem Jahr durchzuführen ist und strikte Anforderungen in den Bewertungskriterien aufweist. Vor allem die Herleitung der einzelnen Bewertungsfaktoren ist kompliziert, das Aufstellen der entsprechenden Planungsrechnungen sorgt schnell für eine Überforderung. Durch die eindeutigen Grundlagen, die das IFRS bei der Anwendung aufweist, ist eine eigenständige Durchführung nur in den wenigsten Fällen möglich. Dies gilt vor allem, wenn pauschale Ansätze wie das Hochschleusen des Zinssatzes nicht anwendbar sind und mit individuellen Bewertungskriterien gearbeitet werden muss.

Die Bewertung nach IFRS mit einer M&A Beratung meistern

Nicht nur die Unternehmensbewertung nach IFRS ist mit einigen Hürden verbunden, die gerade kleine und mittelständische Betriebe nicht eigenständig meistern. Andere Formen der Firmenbewertung, wie sie auf der Suche nach einer Unternehmensnachfolge oder dem angestrebten Firmenverkauf durchgeführt werden, legen die Zusammenarbeit mit einem echten Experten nahe. Unsere M&A Berater stehen Ihnen in dieser Hinsicht mit Rat und Tat zur Seite und verhelfen Ihnen zu einer fundierten und präzisen Unternehmensbewertung. Genießen Sie hierdurch nicht nur bei Ihren IFRS-Konzernabschlüssen die Sicherheit, mit brauchbaren Zahlen in die nächsten Geschäftsjahre zu gehen!

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