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Gesamtverkauf vs. Teilverkauf 2018-03-30T05:09:23+00:00

Gesamtverkauf vs. Teilverkauf

Jeder Unternehmensverkauf bringt seine Herausforderungen mit sich, der tatsächliche Wert von Vermögensgegenständen wird hierbei zum häufigen Streitpunkt. Anders als bei Maschinen und Anlagen, denen über die Wertabschreibung im Laufe der Jahre ein Wert zugeordnet werden kann, fällt dies für Vorräte und ähnliche Vermögensobjekte schwer. Um den Kaufpreis zu mindern, möchten viele potenzielle Käufer Bewertungsabschläge für diese Vermögensposten vornehmen. Neben dem Gesamtverkauf zu einem solch geminderten Preis kann der Teilverkauf eine Alternative darstellen, die beide Seiten während und nach dem Unternehmensverkauf befriedigt.

Was Gesamtverkauf oder Teilverkauf überhaupt begründen

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen, ist im Vorfeld meist klar, ob ein Gesamtverkauf geplant ist oder nur Teile des Betriebs verkauft oder ausgegliedert werden sollen. Mit dieser Einstellung wird in die Verkaufsverhandlungen mit ein oder mehreren Interessenten gestartet, der grundlegende Vorsatz ändert sich während der Gespräche nur selten.

Das Thema Gesamtverkauf oder Teilverkauf wird während der Verhandlungen zum Streitpunkt, wenn es bezüglich einzelner Posten keine Einigkeit über die Bewertung des Vermögens gibt. Grundsätzlich wird jeder Käufer versuchen, einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu erzielen. Hierbei geraten Vermögenswerte in den Fokus, deren Wertermittlung einen vermeintlichen Spielraum zulässt.

Wie werthaltig Vorräte, Lagergut & Co. sind, kann unabhängig hiervon vom Verkäufer falsch eingeschätzt werden. Bereits aus diesem Grund lohnt eine unabhängige Beratung, um vor Einleitung erster Verkaufsgespräche mit einer seriösen Unternehmensbewertung zu starten und eine faire und realistische Verhandlungsbasis zu gewinnen.

Wie Gesamt- oder Teilverkauf abgewickelt werden

Eine Möglichkeit, den Gesamtverkauf flexibel zu gestalten, ist eine nachträgliche Vergütung einzelner Vermögenswerte. In diesem Fall akzeptiert der Verkäufer zunächst einen niedrigeren Verkaufspreis, als er nach eigener Werteinschätzung ansetzen würde. Zeigt sich später auf Seiten des Käufers, das durch eigenen Verkauf oder Verarbeitung doch ein höherer Wert vorlag, erhält der Verkäufer nachträglich einen entsprechenden Anteil auf den vereinbarten Kaufpreis aufgeschlagen.

Eine sinnvolle Alternative hierzu ist der Teilverkauf. In diesem Fall wird vertraglich festgelegt, dass bestimmte Posten beim Veräußerer bleiben. Hierfür erfolgt zwischen beiden Seiten ein Wertausgleich, auf den verzichtet wird, wenn sich Aktiva und Passiva bereits ausgleichen. So können beispielsweise die entsprechenden Forderungen beim Verkäufer verbleiben, während es zu einer Reduktion des Kaufpreises in gleicher finanzieller Dimension kommt.

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, beispielsweise Banken und Kreditinstituten, werden bei einem Teilverkauf für gewöhnlich ausgenommen. Der Käufer muss in diesem Fall keinen alternativen Partner für die Finanzierung suchen, der Verkäufer muss keine Vorfälligkeitsentschädigungen bei Auflösung der entsprechenden Verträge zahlen. Die Abweichung von dieser sinnvollen Regelung kann aus triftigen Gründen bei den Verkaufsverhandlungen festgelegt werden.

Mit professioneller Beratung zur richtigen Verkaufsentscheidung

Ob sich ein Teilverkauf anbietet und wie dieser sinnvoll abzuwickeln ist, kann nicht pauschal bewertet werden. Um in jedem Fall einen angemessenen Wert durch den Firmenverkauf zu erhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem M&A Berater zu empfehlen. Dieser hilft bereits im Rahmen einer unabhängigen Unternehmensbewertung, einen angemessenen Wert für alle Vermögensposten des Betriebs zu ermitteln. Unsere Experten begleiten Sie außerdem über die Verkaufsverhandlungen hinweg und beraten Sie in welchen Fällen sich der Teilverkauf individuell lohnt. Nutzen Sie den direkten Kontakt zu uns, um neben Gesamtverkauf oder Teilverkauf sämtliche Feinheiten der Verkaufsverhandlungen zu meistern.

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