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Rechtliche Aspekte 2018-03-30T05:27:21+00:00

Rechtliche Aspekte beim Unternehmensverkauf

Die Bewertung eines Unternehmens und den anschließenden Verkauf mit einem professionellen Berater abzuschließen, hat vielerlei Vorteile. Eines der wichtigsten Argumente ist, Rechtssicherheit für den Verkauf zu erhalten und keine juristischen Probleme bei der Abwicklung des Verkaufs fürchten zu müssen. Rechte von Kunden und Lieferanten des Unternehmens müssen in allen Verkaufsphasen bedacht werden, auch der Haftungsausschluss ist wie bei anderen Verkaufsvorhaben zu berücksichtigen. Im Folgenden erfahren Sie in Kurzform, wie Sie diese rechtlichen Aspekte angemessen bedenken und auf allen Ebenen von einer professionellen Beratung für Unternehmensbewertung und -verkauf profitieren.

Das Thema Haftungsausschluss

Wann immer Kaufverträge aufgesetzt werden – ein Haftungsausschluss ist wesentlicher Bestandteil und sorgt auf beiden Seiten für eine fundierte Grundlage in Haftungsfragen rund um den Verkaufsprozess. Wie in unserer Gegenüberstellung von Asset-Deal und Share-Deal dargelegt, ist der Asset-Deal die für beide Seiten zu bevorzugende Variante. Bei dieser herrscht zu jedem Zeitpunkt Klarheit, welche Teile des Unternehmensvermögens zu festgelegten Stichtagen verkauft werden und welcher Erlös hierbei erzielt wird.

Ein großer Vorteil des Asset-Deals ist die Übernahme von bestehenden Verträgen und Rechten des Unternehmens, bis auf wenige Ausnahmen werden Altlasten von der Übernahme ausgeschlossen. Es handelt sich stets um eine relevante Veräußerung, d. h. nicht mehr benötigte Maschinen oder Lagergüter sind im Normalfall nicht Bestandteil des zu verkaufenden Vermögens. Für das verkaufende Unternehmen bleibt nach der Abwicklung zu einem späteren Verkauf die Option, sich um eine Veräußerung dieser Unternehmensanteile zu kümmern.

Kunden- und Lieferantenrechte adäquat berücksichtigen

Bei vielen Unternehmen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs Verträge mit Lieferanten und Kunden bestehen. Diese verdienen eine besondere Beachtung während der Verkaufsphase, gleiches gilt für vorvertragliche Prüfungen. Bei vielen Vertragsarten vom Steuerberater bis zum Logistik- oder Wartungspartner wird ein außerordentliches Kündigungsrecht vorliegen, sofern es zu einem Eigentümerwechsel des Unternehmens kommt. Machen Sie sich vor dem ernsthaften Verkaufsgespräch mit Interessenten bewusst, welche Verpflichtungen dieser Art bestehen und wie jeweils mit dem Wechsel des Eigentümers vorgegangen wird.

Viele potenzielle Verkäufer übersehen, dass sie rechtlich einer Aufklärungspflicht unterliegen. Sollten Sie versäumen, den Käufer auf alle bestehenden Verpflichtungen mit Kunden, Lieferanten & Co. hinzuweisen, begründet dies in vielen Fällen die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Falls der Käufer grundsätzlich am Unternehmenskauf interessiert bleibt, ist das Einfordern von Schadenersatz eine gängige Alternative. Riskieren Sie in dieser Hinsicht nichts und führen Sie die Verkaufsphase auch beim Aspekt bestehender Verträge in aller Ehrlichkeit durch. Die Überleitung von Verträgen auf den Käufer ist in vielen Fällen gängig und wird inhaltlich und formal selten zum Streitfall.

Mit Beratung vom Profi zur absoluten Rechtssicherheit

Die beiden genannten Themen sind die wichtigsten Aspekte, die Sie rechtlich bei der Verkaufsabwicklung bedenken sollten. Hierneben gibt es von der Verkaufsstrategie bis zu steuerlichen Grundlagen einiges zu beachten, was den Firmenverkauf mit vorheriger Bewertung Ihres Unternehmens so komplex macht. Mit uns als erfahrenem M&A Berater meistern Sie alle Hürden und wickeln Unternehmensbewertung und -verkauf einfach und stressfrei ab. Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere Details zu den rechtlichen Aspekte zu erfahren und korrekt auf Ihr Unternehmen anzuwenden. Wir freuen uns auf Ihr Vertrauen und zeigen, wie unkompliziert Ihre Firmenbewertung mit Verkauf ablaufen kann.

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